BFS Kinderpflege

 

Ziele der Ausbildung

Die Berufsfachschule bildet staatlich geprüfte Kinderpfleger:innen zur Betreuung und Erziehung des

Kleinkindes in der Familie, in der Tagespflege, in den Kindertagesstätten, im Kindergarten oder in einer

anderen sozialpädagogischen Einrichtung aus. Es können der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder

der mittlere Schulabschluss Fachoberschulreife bzw. Fachoberschulreife mit der Berechtigung zum Besuch

der gymnasialen Oberstufe erworben werden.

Der Berufsabschluss berechtigt in Verbindung mit dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) zum

Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik.

Dauer

Zwei Jahre.

Aufnahmevoraussetzungen

  •  mindestens Hauptschulabschluss
  •  Erfüllung der 10-jährigen Vollzeitschulpflicht

Die Ausbildung zum/zur Kinderpfleger/in erfordert ferner folgende Befähigungen:

  •  starkes soziales Engagement,
  •  hohe Berufsmotivation,
  •  Bereitschaft zur kritischen Auseinandersetzung mit der eigenen Persönlichkeit und dem eigenen Handeln,
  •  eigenständiges Arbeiten,
  •  pädagogisch verantwortliches Handeln,
  •  sich schriftlich und mündlich gut in der deutschen Sprache ausdrücken zu können.

Ausbildungskosten
Arbeitsmaterial in jedem Schuljahr (ca. 50 €)
Eigenanteil für Schulbücher (ca. 60 €)

Fahrtkosten
Bei einem Schulweg von mehr als 5 km besteht ein Anspruch auf Übernahme der bei der Benutzung
öffentlicher Verkehrsmittel entstehenden Fahrtkosten, sofern das Berufskolleg Geilenkirchen die nächstgelegene
aufnahmebereite Schule ihrer Art ist.

 

Inhalte

Lernfeld 1: Berufliche Identität entwickeln

Lernfeld 2: Mit allen am beruflichen Handlungsprozess Beteiligten kommunizieren und kooperieren

Lernfeld 3: Ressourcen, Potentiale und Kompentenzen erkennen und fördern

Lernfeld 4: Bildungsprozesse an der Entwicklung des Kindes orientiert planen, umsetzen, dokumentieren und evaluieren

Lernfeld 5: Beziehungen in der sozialpädagogischen Arbeit gestalten

Lernfeld 6: Pflegerische Handlungsprozesse beziehungsvoll gestalten

Lernfeld 7: Maßnahmen der Unfallprävention und Erste Hilfe anwenden

Lernfeld 8: Entwicklungs- und bedarfsgerechte Angebote der gesunden Lebensführung planen, durchführen, reflektieren

und kommunizieren

Lernfeld 9: Verantwortung für eine gesundheitsfördernde Ernährung vermitteln, sowie bedarfs- und bedürfnisorientierte

Versorgung des Kindes sicherstellen

Lernfeld 10: Mit Konzepten in sozialpädagogischen Einrichtungen arbeiten und anregende Lebenswelten

gestalten

Lernfeld 11: Einsatzbereiche, Arbeitsfelder und gesetzliche Rahmenbedingungen

Lernfeld 12: Transparenz schaffen, Öffentlichkeitsarbeit Mitgestalten

 

Diese Lernfelder werden inhaltlich ausgefüllt:

Berufsbezogener Bereich:

-bereichspezifische Fächer-

  •  Sozialpädagogik
  •  Gesundheitsförderung und Pflege
  •  Ernährung und Hauswirtschaft
  •  Arbeitsorganisation und Recht
  •  Mathematik
  •  Englisch

 

berufsübergreifender Bereich

  •  Deutsch/Kommunikation
  •  Religionslehre
  •  Sport/Gesundheitsförderung
  •  Politik/Gesellschaftslehre

 

Differenzierungsbereich

  •  Spiel
  •  Musik

 

Abschlüsse

Die Schüler:innen erlangen den Berufsabschluss der „staatlich geprüften Kinderpfleger:innen“.

Dieser Berufsabschluss wird durch eine Berufsabschlussprüfung erworben. Sie

besteht aus zwei schriftlichen und gegebenenfalls einer mündlichen Prüfung.

Zeitgleich sind weitere schulische Abschlüsse möglich:

  •  der Hauptschulabschluss nach Klasse 10
  •  die Fachoberschulreife
  •  die Fachoberschulreife mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.

Sind die fachpraktischen Anteile nicht ausreichend, so erfolgt keine Versetzung bzw. Zulassung zur Abschlussprüfung.

Das Erlangen dieser Abschlüsse unterliegt weiteren Bestimmungen der ministeriellen Richtlinien für den

Bildungsgang.

 

Praktika

Im ersten und zweiten Ausbildungsjahr finden jeweils von der Schule betreute Praktika von insgesamt je acht

Wochen in sozialpädagogischen Einrichtungen (z.B. in Familienzentren oder Kindertagesstätten) statt.

 

Unterstufe: drei Blockpraktika in der gleichen, möglichst altersgemischten Gruppe einer Kindertagesstätte oder in einem Familienzentrum

mit Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren. Der Besuch einer „Regelgruppe“ ist verpflichtend.

 

Oberstufe: ein erstes Blockpraktikum zur „Säuglingspflege“ in einer Gruppe mit Kindern unter drei Jahren; ein

zweites Blockpraktikum in einer Gruppe mit Kindern von zwei bis sechs Jahren. Die beiden Oberstufenpraktika

können in einer Einrichtung geleistet werden.

Die Praktikumsstellen müssen im Kreis Heinsberg oder der Städteregion Aachen liegen und dürfen nicht mehr als 25 km vom Berufskolleg EST entfernt sein.

 

Ansprechperson:

Andreas Simons (Bildungsgangkoordinator)
Maike Gilleßen (Bereichsleitung)

 

 

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