Deutschlandticket ab dem Schuljahr 2023/24

Neu ab dem Schuljahr 2023/24: Das Deutschlandticket

Ab dem kommenden Schuljahr wird der Kreis Heinsberg für alle Schülerinnen und Schüler, die in NRW wohnen und eine Schule in Trägerschaft des Kreises besuchen, das Deutschlandticket einführen. Das Ticket gilt vom 01.08.23 bis zum 31.07.24 an allen Tagen rund um die Uhr im gesamten Nahverkehr in ganz Deutschland – auch während der Schulferien. Sofern ein Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten für den ÖPNV besteht, d.h. die Entfernung  vom Wohnort zur Schule oder zur Praktikumsstelle mehr als 5 km beträgt, muss kein Eigenanteil bezahlt werden. Besteht der Anspruch nicht, kann das Ticket dennoch zum vergünstigten Selbstzahlerpreis von 29 € über den Kreis erworben werden.

Damit erhalten auch unsere Schüler:innen des Berufskollegs EST das Deutschlandticket!

Mehr Informationen finden Sie im Merkblatt des Kreises Heinsberg:

Sofern Sie einen Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten haben, können Sie das Ticket ab sofort online im Serviceportal des Kreises Heinsberg beantragen: Antrag auf Übernahme von Schülerfahrkosten (Deutschlandticket)

Da die Bearbeitungszeit aufgrund der Vielzahl der Anträge vermutlich relativ hoch sein wird, empfehlen wir den Antrag möglichst bald zu stellen. Hinweis für den Besuch der Fachoberschule Gesundheit und Soziales Klasse 11: Nach derzeitigem Planungsstand werden die Schultage für alle Klassen Montag und Dienstag sein. An den übrigen Tagen und während der Schulferien besuchen Sie die Praktikumseinrichtung.

Sofern Sie bereits im letzten Schuljahr eine Chipkarte erhalten haben, wird diese auch im nächsten Schuljahr – dann aber mit dem aufgespielten Deutschlandticket – weiterhin genutzt. Sie müssen für jedes Schuljahr erneut einen Antrag auf Übernahme der Fahrkosten stellen. Sie erhalten vom Kreis Heinsberg nach Genehmigung des Antrags eine Anleitung zum Aufspielen des Deutschlandtickets auf Ihre Chipkarte.

 

Sofern Sie das Ticket als Selbstzahler erwerben wollen, wird in den nächsten Tagen auch hierfür im Serviceportal des Kreises Heinsberg ein Formular zur Verfügung stehen. Bitte haben Sie noch etwas Geduld und informieren sich gerne unter dem Stichwort „Schülerfahrkosten“ im Serviceportal.

 

Wir freuen uns über die somit erweiterten Möglichkeiten für unsere Schüler:innen!