BFS Sozialassistenz
„Meine Oma war in einem schrecklichen Heim. Um sie wurde sich nicht gekümmert. Alles musste schnell gehen.
Ich möchte, dass andere Menschen das nicht so erleben müssen.“
„Ich wollte schon immer etwas mit Menschen zu tun haben.“
Ziele und mögliche Abschlüsse
Die Berufsfachschule bietet die Ausbildung zu nach Landesrecht staatlich geprüften Sozialassistent:innen in Vollzeitform.
Sozialassistent:innen arbeiten in stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen der Familien-, Alten- und Behindertenhilfe, seltener in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Außerdem können der Erweiterte Erste Schulabschluss, der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) bzw. der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben werden.
Der Berufsabschluss berechtigt in Verbindung mit dem Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) zum Besuch der Fachschule Heilerziehungspflege.
Der Berufsabschluss wird durch eine Abschlussprüfung erworben.
Die Abschlussprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung. Diese kann durch mündliche Prüfungen ergänzt werden. Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer in allen Fächern des Bildungsganges mit Ausnahme des Differenzierungsbereiches mindestens die Note „ausreichend“ oder in nur einem Fach die Note „mangelhaft“ erreicht hat. Der Notendurchschnitt muss mindestens 4,0 betragen. Im Falle einer ungenügenden Leistung ist eine Zulassung ausgeschlossen. In jedem der Praxisfächer müssen mindestens ausreichende Leistungen erzielt worden sein.
Die Schüler:innen haben nach dem Abschluss eine solide Grundlage, um eine dreijährige pflegerische Ausbildung zu beginnen.
Dauer
Zwei Jahre
Aufnahmevoraussetzung(en)
– Mindestens ein Erster Schulabschluss,
– Interesse an der Arbeit mit Menschen in Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens,
– Die Schüler:innen müssen die Einrichtungen für das erste Ausbildungsjahr, in denen sie ihr Praktikum absolvieren, vorweisen,
– außerdem müssen Schüler:innen, die die Berufsschulpflicht erfüllt haben, ein Praktikum von vier Wochen im Bereich Sozial- und Gesundheitswesen nachweisen.
Übersicht über die Lernfelder
LF 1 Sich im Berufsfeld orientieren, auf Anforderungen einlassen und die eigene Person darstellen
LF 2 Bedürfnisse und Potentiale wahrnehmen, beobachten und analysieren
LF 3 Mit Konzepten in sozialpädagogischen Einrichtungen arbeiten
LF 4 Beziehungen in der sozialpädagogischen und pflegerischen Arbeit gestalten
LF 5 Sozialpflegerische Handlungsprozesse systematisch planen, umsetzen, dokumentieren und evaluieren
LF 6 Pflegekonzepte als Grundlage der pflegerischen Tätigkeiten anwenden
LF 7 Kompetenzen, Ressourcen und Potentiale erkennen und fördern
LF 8 Gesunde Lebensführung fördern
LF 9 Gestaltungsprinzipien und Gestaltungsmittel in Räumen sozialpflegerischer Einrichtungen
LF 10 Rechte und Pflichten der Sozialassistentin/des Sozialassistenten kennen und wahrnehmen
LF 11 Außendarstellung der sozialpädagogischen bzw. -pflegerischen Einrichtungen unterstützen
LF 12 Wirtschaftlich mit Materialien umgehen
Diese Lernfelder werden durch folgende Fächer inhaltlich ausgefüllt:
- Berufsbezogener Lernbereich
- Bereichsspezifische Fächer
- Erziehung und Soziales
- Gesundheitsförderung und Pflege
- Arbeitsorganisation und Recht
- Mathematik
- Englisch
- Berufsübergreifender Lernbereich
- Deutsch/Kommunikation
- Religionslehre
- Sport/Gesundheitsförderung
- Politik/Gesellschaftslehre
- Differenzierungsbereich
- Kunst
- Musik
Fahrtkosten
Bei einem Schulweg von mehr als 5 km werden die Kosten für ein Deutschlandticket vom Kreis Heinsberg vollständig übernommen (Ausnahmen sind u.a. Fach- und Berufsschulen).
Falls Sie keinen Anspruch auf vollständige Kostenübernahme haben, können Sie dennoch das Deutschlandticket zu einem ermäßigten Preis erwerben.
Aktuelle Informationen finden Sie online im Serviceportal des Kreises Heinsberg unter dem Stichwort „Schülerfahrkosten“.
Praktika
Die Lernfelder sind durch Praktika im Umfang von 18 Wochen zu erschließen. Die Praktika werden in folgenden Einrichtungen absolviert:
Unterstufe (SZU):
– 4 Wo. Altenpflegeheim (Pflege)
– 5 Wo. Altenpflegeheim (Sozialer Dienst) oder Tagespflegeeinrichtung
Oberstufe (SZO):
– 5 Wo. Einrichtung für jugendliche oder erwachsene Menschen mit Behinderung
– 4 Wo. Wahlpraktikum: Altenpflegeheim (Pflege oder Sozialer Dienst) oder Krankenhaus oder Einrichtung für Menschen mit Behinderung oder (integrative) Kindertagesstätte
Die Praktikumseinrichtungen müssen im Kreis Heinsberg oder der Städteregion Aachen liegen und dürfen nicht mehr als 25 km vom Berufskolleg EST in Geilenkirchen entfernt sein.
Das bieten wir sonst noch:
– Die Lehrpersonen zeichnen sich durch fachliche Kompetenz und gute Unterrichtsvorbereitung aus. Ein Beratungsteam, bestehend aus einer Sozialarbeiterin, der Bereichsleitung und den Klassenlehrer:innen berät und begleitet die Schüler:innen und unterstützt sie bei der Entwicklung von beruflichen Perspektiven.
– Die Schüler:innen absolvieren einen Erste-Hilfe Kurs
Wir erwarten:
– Interesse und Freude an der Arbeit mit Menschen im Sozial- und Gesundheitswesen
– Kommunikationsfähigkeit
– gute Allgemeinbildung
– körperliche Belastbarkeit
– hohe Motivation
– Teamfähigkeit, Eigeninitiative, Einfühlungsvermögen, Flexibilität
– Zuverlässigkeit
Ansprechpartnerin: Stephanie van Bree
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