BFS Sozialassistenz
„Meine Oma war in einem schrecklichen Heim. Um sie wurde sich nicht gekümmert. Alles musste schnell gehen.
Ich möchte, dass andere Menschen das nicht so erleben müssen.“
„Ich wollte schon immer etwas mit Menschen zu tun haben.“
Ziele und mögliche Abschlüsse
Die Berufsfachschule bietet die Ausbildung zum/zur nach Landesrecht staatlich geprüften Sozialassistenten/Sozialassistentin in Vollzeitform.
Sozialassistenten/Sozialassistentinnen arbeiten in stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen der Familien-, Alten- und Behindertenhilfe, seltener in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Außerdem können der Hauptschulabschluss nach Klasse 10, der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) bzw. der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben werden.
Der Berufsabschluss berechtigt in Verbindung mit dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) zum Besuch der Fachschule Heilerziehungspflege.
Der Berufsabschluss wird durch eine Abschlussprüfung erworben.
Die Abschlussprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung. Diese kann durch mündliche Prüfungen ergänzt werden. Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer in allen Fächern des Bildungsganges mit Ausnahme des Differenzierungsbereiches mindestens die Note „ausreichend“ oder in nur einem Fach die Note „mangelhaft“ erreicht hat. Der Notendurchschnitt muss mindestens 4,0 betragen. Im Falle einer ungenügenden Leistung ist eine Zulassung ausgeschlossen. In jedem der Praxisfächer müssen mindestens ausreichende Leistungen erzielt worden sein.
Die SuS haben nach dem Abschluss eine solide Grundlage, um eine dreijährige pflegerische Ausbildung zu beginnen.
Dauer
Zwei Jahre
Aufnahmevoraussetzung(en)
– Mindestens Hauptschulabschluss,
– Interesse an der Arbeit mit Menschen in Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens,
– Die Schülerinnen und Schüler müssen die Einrichtungen für das erste Ausbildungsjahr, in denen sie ihr Praktikum absolvieren, vorweisen,
– außerdem müssen Schülerinnen und Schüler, die die Berufsschulpflicht erfüllt haben, ein Praktikum von vier Wochen im Bereich Sozial- und Gesundheitswesen nachweisen.
Übersicht über die Lernfelder
LF 1 Sich im Berufsfeld orientieren, auf Anforderungen einlassen und die eigene Person darstellen
LF 2 Bedürfnisse und Potentiale wahrnehmen, beobachten und analysieren
LF 3 Mit Konzepten in sozialpädagogischen Einrichtungen arbeiten
LF 4 Beziehungen in der sozialpädagogischen und pflegerischen Arbeit gestalten
LF 5 Sozialpflegerische Handlungsprozesse systematisch planen, umsetzen, dokumentieren und evaluieren
LF 6 Pflegekonzepte als Grundlage der pflegerischen Tätigkeiten anwenden
LF 7 Kompetenzen, Ressourcen und Potentiale erkennen und fördern
LF 8 Gesunde Lebensführung fördern
LF 9 Gestaltungsprinzipien und Gestaltungsmittel in Räumen sozialpflegerischer Einrichtungen
LF 10 Rechte und Pflichten der Sozialassistentin/des Sozialassistenten kennen und wahrnehmen
LF 11 Außendarstellung der sozialpädagogischen bzw. -pflegerischen Einrichtungen unterstützen
LF 12 Wirtschaftlich mit Materialien umgehen
Diese Lernfelder werden durch folgende Fächer inhaltlich ausgefüllt:
- Berufsbezogener Lernbereich
- Bereichsspezifische Fächer
- Erziehung und Soziales
- Gesundheitsförderung und Pflege
- Arbeitsorganisation und Recht
- Mathematik
- Englisch
- Berufsübergreifender Lernbereich
- Deutsch/Kommunikation
- Religionslehre
- Sport/Gesundheitsförderung
- Politik/Gesellschaftslehre
- Differenzierungsbereich
- Kunst
- Musik
Fahrtkosten
Bei einem Schulweg von mehr als 5 km besteht ein Anspruch auf Übernahme der bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel entstehenden Fahrtkosten, sofern das Berufskolleg Geilenkirchen die nächstgelegene aufnahmebereite Schule ihrer Art ist.
Praktika
Die Lernfelder sind durch Praktika im Umfang von 18 Wochen zu erschließen. Die Praktika werden in folgenden Einrichtungen absolviert:
Unterstufe (SZU):
– 4 Wo. Altenpflegeheim (Pflege)
– 5 Wo. Altenpflegeheim (Sozialer Dienst) oder Tagespflegeeinrichtung
Oberstufe (SZO):
– 5 Wo. Einrichtung für jugendliche oder erwachsene Menschen mit Behinderung
– 4 Wo. Wahlpraktikum: Altenpflegeheim (Pflege oder Sozialer Dienst) oder Krankenhaus oder Einrichtung für Menschen mit Behinderung oder (integrative) Kindertagesstätte
Die Praktikumseinrichtungen müssen im Kreis Heinsberg oder der Städteregion Aachen liegen und dürfen nicht mehr als 25 km vom Berufskolleg EST in Geilenkirchen entfernt sein.
Das bieten wir sonst noch:
– Die Lehrpersonen zeichnen sich durch fachliche Kompetenz und gute Unterrichtsvorbereitung aus. Ein Beratungsteam, bestehend aus einer Sozialarbeiterin, der Bereichsleitung und den Klassenlehrerinnen berät und begleitet die Schülerinnen und unterstützt sie bei der Entwicklung von beruflichen Perspektiven.
– Die SuS absolvieren einen Erste-Hilfe Kurs
Wir erwarten:
– Interesse und Freude an der Arbeit mit Menschen im Sozial- und Gesundheitswesen
– Kommunikationsfähigkeit
– gute Allgemeinbildung
– körperliche Belastbarkeit
– hohe Motivation
– Teamfähigkeit, Eigeninitiative, Einfühlungsvermögen, Flexibilität
– Zuverlässigkeit
Ansprechpartnerin: Stephanie van Bree
Downloadbereich
Kategorien | Titel |
---|---|
Allgemeines, Berufsfachschule Sozialassistenz |
Infoflyer Berufsfachschule Sozialassistenz 2023 1 Dateien 31 Downloads Download |
Allgemeines, Berufsfachschule Kinderpflege, Berufsfachschule Sozialassistenz |
Praktikazeiten Kinderpflege und Sozialassistenz SJ 2022/23 1 Dateien 337 Downloads Download |
Allgemeines, Berufsfachschule Sozialassistenz |
Praktikumszeiten Sozialassistenz 2023/24 1 Dateien 19 Downloads Download |
Aktuelle Beiträge