Hochbaufacharbeiter und Maurer

in der JVA Heinsberg – JB21 und JB22

Ziele und mögliche Abschlüsse:

In Kooperation mit dem Ausbildungsträger Justiz werden die Schüler sowohl fachtheoretisch als auch fachpraktisch ausgebildet.

Ziel ist der erfolgreiche Berufsabschluss als Hochbaufacharbeiter (2 Ausbildungsjahre) bzw. Maurer (3 Ausbildungsjahre).

Die Schüler erhalten bei erfolgreicher Teilnahme am Berufsschulunterricht den Erweiterten Ersten Hauptschulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 10).

Aufnahmevoraussetzungen:

Die Schüler benötigen keinen verpflichtenden Schulabschluss. Sie werden vor Beginn der Ausbildung jedoch von den Mitarbeitenden der Justiz auf eine Eignung für diese Ausbildung geprüft.

Dauer:

Die Ausbildungsdauer beträgt 2 Jahre (Hochbaufacharbeiter) bzw. 3 Jahre (Maurer).

Beginn:

Zum Schuljahr

Unterrichtsinhalte:

Berufsbezogener Lernbereich:

Die Schüler werden nach dem Lernfeldkonzept entsprechend in Lernsituationen von den Fachkolleg:innen unterrichtet. Dabei werden die Inhalte entsprechend den Unterrichtsfächern Baustoff- und Baukonstruktionstechnik (BSKT), Bautechnische Kommunikation (BTK), sowie Wirtschafts- und Betriebslehre (WBL) zugeordnet.

Die Ausbildungsjahre schließen jeweils mit der jeweiligen Kammerprüfung (HWK) ab.

1. Ausbildungsjahr Berufliche Grundbildung

LF 1 Einrichten einer Baustelle

LF 2 Erschließen und Gründen eines Bauwerkes

LF 3 Mauern eines einschaligen Baukörpers

LF 4 Herstellen einer Holzkonstruktion

LF 5 Herstellen eines Stahlbetonbauteiles

LF 6 Beschichten und Bekleiden eines Bauteiles

Zwischenprüfung (Handwerkskammer)

2. Ausbildungsjahr Fachbildung im Schwerpunkt Maurerarbeiten

LF 7 Mauern einer einschaligen Wand

LF 8 Mauern einer zweischaligen Wand

LF 9 Herstellen einer Massivdecke

LF 10 Putzen einer Wand

LF 11 Herstellen einer Wand in Trockenbauweise

LF 12 Herstellen von Estrich

Abschlussprüfung (HWK) + Sek I Schulabschluss (Sek I Schulabschluss nur bei Beendigung der Ausbildung und erfüllten Anforderungen)

3. Ausbildungsjahr (nur Maurer)

LF 13 Herstellen einer geraden Treppe

LF 14 Überdecken einer Öffnung mit einem Bogen

LF 15 Herstellen einer Natursteinmauer

LF 16 Mauern besonderer Bauteile

LF 17 Instandsetzen und Sanieren eines Bauteiles

Abschlussprüfung (HWK) + Sek I Schulabschluss

Berufsübergreifender Lernbereich:

Unterrichtsfächer:

  • Deutsch / Kommunikation
  • Sport / Gesundheitsförderung
  • Politik / Gesellschaftslehre

Der Sportunterricht wird von den Sportbeamten der Justizvollzugsanstalt geleitet.

Praxis:

Die Schüler werden in der Ausbildungswerkstatt vom zuständigen Ausbildungsmeister in den entsprechenden Tätigkeiten angeleitet und geschult. Die Unterweisungen finden an drei Werktagen in der Woche statt.

Theorie:

Die Theorie wird von den Lehrenden des Berufskollegs Ernährung-Sozialwesen-Technik des Kreises Heinsberg in Geilenkirchen übernommen. Der Berufsschulunterricht findet in Teilzeitform an 2 Werktagen in der Woche statt. Ein besonderes Augenmerk wird hierbei auf die praktische Umsetzung der erlernten Inhalte im Modell und anschließend in der praktischen Unterweisung in der Ausbildungswerkstatt gelegt.

Unsere Informationsbroschüre über die Arbeit in der JVA finden Sie hier

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