Lehrendenrat
Wir sind das gewählte Gremium der Lehrerkonferenz und beraten sowie vermitteln zwischen Schulleitung und Kollegium. Unsere Arbeit basiert auf § 69 SchulG NRW. Vertraulichkeit ist uns wichtig – wir behandeln Anliegen diskret und lösungsorientiert.
Wer wir sind
Robin Plonka
Vorsitz
Dieter Radke
stellv. Vorsitz
Ursula Göricke
Mitglied
Alina Paar
Mitglied
Stefanie Koch
Mitglied
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Vertraulich an den Lehrendenrat schreiben:
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Wofür wir da sind
- Beratung und Vermittlung zwischen Schulleitung und Kollegium in Angelegenheiten der Lehrkräfte sowie pädagogischen Mitarbeiter:innen.
- Beteiligung bei dienstrechtlichen Themen der Schulleitung gegenüber Beschäftigten (z. B. Mehrarbeit, Dienstreisen, Sonderurlaub).
- Unterstützung bei Konflikten – vertraulich, allparteilich, lösungsorientiert.
- Jährlicher Tätigkeitsbericht in der Lehrerkonferenz.
Sprechzeiten & Erreichbarkeit
Persönliche Sprechzeiten: Dienstags & Mittwochs, 11:30 – 13:00 Uhr, D10a· Darüber hinaus nach Absprache per E‑Mail.
FAQ
Wann wende ich mich an den Lehrendenrat?
Immer dann, wenn Sie Beratung oder Vermittlung bei Angelegenheiten mit Bezug zu Ihrer Tätigkeit wünschen – z. B. zu Mehrarbeit, Arbeitszeit, Unterrichtseinsatz, Konflikten oder Gesprächsbegleitung.
Wie vertraulich ist das?
Wir behandeln alle Anliegen vertraulich. Informationen geben wir nur mit Ihrem Einverständnis weiter – oder wenn rechtliche Vorgaben es zwingend erfordern. Unser Ziel ist eine faire, konstruktive Lösung.
Unterscheidet sich der Lehrendenrat vom Personalrat?
Ja. Der Lehrendenrat ist ein Gremium der Schulmitwirkung (§ 69 SchulG NRW) und kein Personalrat. An Schulen mit erweiterten Dienstvorgesetztenaufgaben der Schulleitung nimmt der Lehrendenrat jedoch personalvertretungsrechtliche Aufgaben wahr.
