Lehrendenrat

Lehrendenrat

Wir sind das gewählte Gremium der Lehrerkonferenz und beraten sowie vermitteln zwischen Schulleitung und Kollegium. Unsere Arbeit basiert auf § 69 SchulG NRW. Vertraulichkeit ist uns wichtig – wir behandeln Anliegen diskret und lösungsorientiert.

Wer wir sind

Robin Plonka

Robin Plonka

Vorsitz

Fächer/Abteilung: Fachpraxis Holz/ IFK, AKO, AV, BF

E‑Mail
🕒 nach Absprache
📍 Raum D10a / EE1

Dieter Radke

stellv. Vorsitz

Fächer/Abteilung: Mathematik, Sport, Sonderpädagogik / AKO, FH, IT, BF

E‑Mail
🕒 Dienstags, 11:30 – 13:00 Uhr
📍 Raum D10a

Ursula Göricke

Mitglied

Fächer/Abteilung: Englisch, Kath. Religion, Naturwissenschaften / FOS, FI, FH, AH, FP

E‑Mail
🕒 Mittwoch, 11:30 – 13:00 Uhr
📍 Raum D10a

Alina Paar

Mitglied

Fächer/Abteilung: Deutsch, WBL, Sonderpädagogik / FOS, IFK, AKO, ABV, FP

E‑Mail
🕒 nach Absprache
📍 Raum D10a

Stefanie Koch

Mitglied

Fächer/Abteilung: Sport, Sonderpädagogik / Bereichsleitung AV

E‑Mail
🕒 nach Absprache
📍 Raum D10a

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Vertraulich an den Lehrendenrat schreiben:
✉️ Anliegen melden

Hinweis: Wir gehen vertraulich mit Ihren personenbezogenen Daten um. Inhalte aus Gesprächen werden nur mit Ihrem Einverständnis weitergegeben.

Wofür wir da sind

  • Beratung und Vermittlung zwischen Schulleitung und Kollegium in Angelegenheiten der Lehrkräfte sowie pädagogischen Mitarbeiter:innen.
  • Beteiligung bei dienstrechtlichen Themen der Schulleitung gegenüber Beschäftigten (z. B. Mehrarbeit, Dienstreisen, Sonderurlaub).
  • Unterstützung bei Konflikten – vertraulich, allparteilich, lösungsorientiert.
  • Jährlicher Tätigkeitsbericht in der Lehrerkonferenz.

Rechtsgrundlage: § 69 SchulG NRW (Lehrerrat) sowie BASS – Qualifizierung der Lehrerräte. Vertiefende Handreichung des MSB: „Der Lehrerrat – Neue Aufgaben, Rechte und Pflichten“ (PDF).

Sprechzeiten & Erreichbarkeit

Persönliche Sprechzeiten: Dienstags & Mittwochs, 11:30 – 13:00 Uhr, D10a· Darüber hinaus nach Absprache per E‑Mail.

Tipp: Für vertrauliche Anliegen können Sie eine kurze Betreffzeile nutzen (z. B. „Vertraulich: Gesprächswunsch“). Wir melden uns zeitnah mit Terminvorschlägen.

FAQ

Wann wende ich mich an den Lehrendenrat?

Immer dann, wenn Sie Beratung oder Vermittlung bei Angelegenheiten mit Bezug zu Ihrer Tätigkeit wünschen – z. B. zu Mehrarbeit, Arbeitszeit, Unterrichtseinsatz, Konflikten oder Gesprächsbegleitung.

Wie vertraulich ist das?

Wir behandeln alle Anliegen vertraulich. Informationen geben wir nur mit Ihrem Einverständnis weiter – oder wenn rechtliche Vorgaben es zwingend erfordern. Unser Ziel ist eine faire, konstruktive Lösung.

Unterscheidet sich der Lehrendenrat vom Personalrat?

Ja. Der Lehrendenrat ist ein Gremium der Schulmitwirkung (§ 69 SchulG NRW) und kein Personalrat. An Schulen mit erweiterten Dienstvorgesetztenaufgaben der Schulleitung nimmt der Lehrendenrat jedoch personalvertretungsrechtliche Aufgaben wahr.